Faltenunterspritzungen nur durch Ärzte

Die in der Ästhetischen Medizin angewendeten Medizinprodukte, wie z.B. Hyaluronsäure-Filler, RADIESSE und resorbierbare Fäden für ein Fadenlifting sind als sog. "langzeitverbleibende Produkte" alle jeweils über 30 Tage im Gewebe nachweisbar.

Kosmetikerinnen ist es in der Schweiz gesetzlich verboten, injizierbare Produkte zur Faltenbehandlung zu verwenden, welche länger als 30 Tage im Gewebe nachweisbar sind.

Faltenbehandlungen & Faltenunterspritzungen - Schweiz

Ziff. 1 Bst. a des Anhangs 6 MepV sieht für Anwender von Produkten zur Injektion, die länger als 30 Tage im Körper des Menschen verbleiben (langzeitverbleibende Produkte), fachliche Voraussetzungen vor. Diese dürfen ausschliesslich durch einen Arzt oder eine Ärztin oder durch eine gemäss den Bestimmungen dieses Anhangs ausgebildete Fachperson unter Kontrolle und Verantwortung eines Arztes oder einer Ärztin angewendet werden. Setzen also Kosmetikerinnen und Kosmetiker solche Produkte ein, müssen diese gemäss den Anforderungen nach Ziff. 2 des Anhangs 6 MepV ausreichend ausgebildet sein und eine Ärztin oder einen Arzt beiziehen, welche die Kontrolle und Verantwortung für die Anwendung trägt.  (Zitat)

 

Den Arzt bzw. die Ärztin zur Behandlung beiziehen heisst, dass der Arzt bzw. die Ärztin die Anwendung direkt kontrollieren und ggf. auch direkt in den Behandlungsvorgang eingreifen können muss!!!

Die Realität sieht anders aus. Einige Kosmetikerinnen behaupten, dass sie mit Ärzten zusammen arbeiten - nur leider ist der angebliche Arzt niemals in erreichbarer Nähe und hat seine Praxis in einer anderen Stadt.

Es gibt Juristen, die unter diesen Bedingungen eine derartige Tätigkeit als vorsätzliche Körperverletzung sowie auch als Betrug werten.

Patienten, welchen ihre eigene Gesundheit wichtig ist und welchen von Kosmetikerinnen Faltenunterspritzungen oder dgl. angeboten wird, sollten darauf achten, dass der kontrollierende und Verantwortung tragende Arzt bei der Behandlung neben der Kosmetikerin steht, um ggf. eingreifen und korrigieren zu können. Sofern der angebliche Arzt nicht bei der Behandlung dabei sein kann, ist zu vermuten, dass eine gesetzeswidrige Handlung geplant ist, bei welcher leichtgläubige Patientinnen und Patienten das Opfer von betrügerischen Kosmetikerinnen werden.

Neben diesen juristisch interessanten Fällen sollten Patienten berücksichtigen, dass Faltenunterspritzungen und weitere minimalinvasive Behandlungen ohne Operation ausschliesslich in die Hände von Ärzten gehören. Ebenso dürfen verschreibungspflichtige Medikamente, wie z.B. BOTOX oder auch Schmerz- und Betäubungsmittel, welche bei minimal-invasiven Behandlungen zur Anwendung kommen, ausschliesslich von Ärzten verordnet, angewendet und in den Verkehr gebracht werden (Arztvorbehalt). Daher sind diese minimal-invasiven Behandlungen Quacksalbern, Kosmetikerinnen, Kurpfuschern, Heilpraktikern, Scharlatanen und selbst ernannten Experten verboten.

In Deutschland dürfen Kosmetikerinnen ebenfalls keine Faltenunterspritzungen durchführen.

Im Internet finden Sie hinreichend viele spezialisierte Ärzte, welche Ihnen qualifizierte minimal-invasive Behandlungen anbieten. Lassen Sie sich von medical-smoothcare beraten und ggf. anschliessend behandeln.