Heilpraktiker dürfen kein BOTOX spritzen !

Heilpraktiker - Beruf ohne Regelausbildung oder staatlich geregelte Prüfung

Heilpraktiker dürfen kein BOTOX anwenden oder in den Verkeht bringen. BOTOX ist eine verschreibungspflichtige Arznei und unterliegt dem Arztvorbehalt.

 

Heilpraktiker sind keine Ärzte!

Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen dem Arztvorbehalt und dürfen daher nur von Ärzten verschrieben und angewendet werden. BOTOX ist ein verschreibungspflichtiges Medikament.

 

"Heilpraktikerschulen scheinen sich darauf spezialisiert zu haben, dass ihre Absolventen den höchst möglichen Grad an medizinischer Inkompetenz erreichen. Leider handelt es sich um eine nach oben offene Skala." (Zitat)

 

Heilpraktiker ist als Ausbildungsberuf in Deutschland nicht gesetzlich geregelt.

"Heilpraktiker" nennen sie sich selbst. Von "Kurpfuschern" reden andere.
Zitat aus  "Heilpraktiker-ein-schnoedes-Hitlererbe"

Es gibt weder eine vorgeschriebene Regelausbildung noch eine staatlich geregelte Prüfung. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt approbiert zu sein, ist aber nach § 1 Abs. 1 HeilprG nur mit einer staatlichen Erlaubnis zulässig. Für die Erlaubniserteilung sind die Landesbehörden zuständig, die sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen richten.

Voraussetzung für die Erlaubnis ist nach § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und die gesundheitliche Eignung und die "sittliche Zuverlässigkeit", die durch ein ärztliches Attest bzw. eine polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden können.

Zur Erlangung der Erlaubnis muss sich der Antragsteller ferner einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen, um festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit durch ihn zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte.

Weitere Quellen:  Wikipedia

Zusätzliche Informationen: hier

In Österreich z.B. gilt die Ausübung der Heilkunst ohne Arzt zu sein als Kurpfuscherei und wird strafrechtlich verfolgt.

http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/4/4/1/CH1170/CMS1414488935186/heilpraktiker-information.pdf

http://www.toxcenter.org/artikel/Heilpraktiker-ein-schnoedes-Hitlererbe.php

https://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2014/01/20/der-heilpraktiker-narrenfreiheit-grosenwahn-und-gefahrliche-folgen/

Weitere Informationen:  Gedanken zum Heilpraktikerwesen

https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/gesundheit/gefaehrliche_heilpraktiker.html

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=516667

http://blog.gwup.net/2015/04/03/wie-kann-man-die-patienten-vor-unheilpraktikern-schutzen/