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Minimal-invasive Behandlungen ohne OP nur durch Ärzte

Keine Behandlung ohne Beratung und Aufklärung

Minimalinvasive Behandlungen ohne Operation sind niemals risikolos,

auch wenn die bekannten und theoretisch möglichen Risiken gering sind.

Daher sind u.a. gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Die grundsätzliche Voraussetzung ist die Approbation als Arzt. Wer glaubt, dass Heilpraktiker zu minimal-invasiven Behandlungen ohne Operation qualifiziert seien, der möge sich bitte etwas ausführlicher mit dem Thema beschäftigen und die Qualifikation von Heilpraktikern hinterfragen. Heilpraktiker sind keine Ärzte und haben für die umfangreichen minimal-invasiven Behandlungen weder die notwendige qualifizierende Ausbildung noch die notwendige Erfahrung, welche man üblicherweise durch eine Approbation als Arzt und eine nachfolgende langjährige Facharztausbildung erhält. Um minimal-invasive Behandlungen ohne Operation qualifiziert durchführen zu können, sind z.B. auch Applikationen verschreibungspflichtiger Arzneien notwendig, welche dem Arztvorbehalt unterliegen.

Minimal-invasive Behandlungen sind invasiv, aber nur minimal. Um diese korrekt durchführen zu können, sind Gewebeverletzungen erforderlich, welche z.B. bereits infolge der Perforation der Haut durch die Injektionsnadel erfolgen. Dieses bedeutet juristisch bereits eine Körperverletzung, welche allerdings im Einvernehmen mit dem Patienten erfolgt. Der Patient muss dem behandelnden Arzt zur Durchführung dieser Körperverletzung seine Einwilligung erteilen. Um den Wünschen einer minimal-invasiven Behandlung entsprechen zu können, erfolgt in der Regel eine Beratung und Aufklärung in einem Dialog mit dem Patienten. Idealerweise erfolgt dieses in Verbindung mit einer Attraktivitätsanalyse und Aufzeigung der Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen.

 

Der Ablauf eines Beratungsgesprächs incl. Aufklärung beinhaltet in der Regel:

  • Evaluierung des Patientenwunsches
  • Befunderhebung incl. Attraktivitätsanalyse
  • Anamnese, Fragebogen, Kontraindikationen (z.B. Schwangerschaft)
  • Aufklärung über die mögliche Behandlung und Art der Durchführung
  • Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und Folgen
  • Aufklärung über die Medizinprodukte und Herstellerinformationen
  • Aufklärung darüber, dass Medizinprodukte-Hersteller die Anwendung nur durch Ärzte zulassen
  • Aufklärung über mögliche Schwellungen, Hämatome,
  • Aufklärung über mögliche vorübergehende Einschränkung der Gesellschaftsfähigkeit
  • Aufklärung über alternative Methoden, Materialien, Vor- und Nachteile
  • Aufstellung eines Behandlungsplans
  • Vereinbarung eines Kontrolltermins
  • Einverständniserklärung
  • Fotodokumentation vor der Behandlung
  • Abbau von möglichen Ängsten

 

Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne persönlich, um individuell auf Ihre Behandlungswünsche und Behandlungsziele eingehen zu können.

Unsere Patienten kommen u.a. aus der gesamten Schweiz, aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein und nehmen lange und auch zeitintensive Anfahrtswege in Kauf, um sich bei uns beraten sowie behandeln zu lassen (Anfahrtsplan).

Lassen Sie sich telefonisch einen Beratungstermin geben. Ggf. können Sie sich an diesem Termin im Anschluss an die Beratung auch behandeln lassen.

medical-smoothcare bietet Ihnen an, in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihre individuellen ästhetischen Wünsche zu besprechen und Ihnen einen Behandlungsplan mit einem Kostenvoranschlag zu unterbreiten.

Auch eine eingehende medizinische ärztliche Beratung ist nicht kostenlos - vergleichbar einer juristischen Beratung, welche ebenfalls nicht kostenlos ist.

Die Kosten einer Beratung werden bei einer nachfolgenden Behandlung im Preis verrechnet.

 

Anm.:  Der Begriff "Patient" wird hier geschlechtsneutral verwendet und beinhaltet selbstverständlich "Patient und Patientin".