Kostenlose Beratungen durch Ärzte und Heilpraktiker sind nicht zulässig

Kostenlose Werbung ist unzulässig

Kostenlose Beratungen sind verboten und unseriös

Juristen vertreten die Meinung, dass eine ärztliche Beratung nach der Berufsordnung eine ärztliche Leistung ist. Kostenlose ärztliche Leistungen dürfen nach dieser Berufsordnung nicht angeboten werden. Nach Ansicht der Juristen verstossen demnach Ärzte, welche zur Patientenwerbung Beratungsgespräche - auch in der Ästhetischen Medizin - anbieten, gegen die Berufsordnung.

Des Weiteren ist es nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht zulässig, kostenlose medizinische Beratung in der Werbung anzubieten oder kostenlose Beratung zu gewähren. Dieses gilt für Ärzte und auch für Heilpraktiker. Zuwiderhandlungen gelten nach dem Gesetz als Wettbewerbsverstoss.

Anmerkung: Diese obigen Informationen sind im Internet frei erhältlich und stellen keine juristische Beratung dar. Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.