Keine Behandlungen durch Quacksalber

Keine medizinischen Behandlungen durch Scharlatane

Faltenunterspritzungen zu Ihrer Sicherheit nur durch Ärzte

Dringend abgeraten wird von Behandlungen bei medizinischen Laien und selbsternannten "Experten"

Minimal-invasive ästhetische Behandlungen ohne Operation erfordern zur sicheren Durchführung eine qualifizierende medizinische Ausbildung und jahrelange Erfahrung.

Eine qualifizierende medizinische Ausbildung erhält man üblicherweise an einer medizinischen Fakultät einer Universität sowie anschliessend durch eine jahrelange Facharztausbildung.

Ausserdem sollten die behandelnden Ärzte über ein ausgezeichnetes Gespür für Schönheit und Attraktivität verfügen sowie hervorragende künstlerische Qualitäten haben.

Behandlungen im Ausland können scheinbar billiger sein, allerdings können insbesondere in der Ästhetischen Medizin billige Einkäufe schnell sehr teure Folgen haben.

Bei der Suche nach einem seriösen Behandler kann es zuweilen hilfreich sein, die sog. "Schwarzen Schafe" zu erkennen, d.h. jene, welche in ihrer Tätigkeit unseriös sind oder sogar gegen grundlegende rechtliche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen verstossen.

Quacksalber, Scharlatane, Kurpfuscher, Laien ohne qualifizierende medizinische Ausbildung und Gaukler haben in der Ästhetischen Medizin nichts zu suchen. 

Die Vorspiegelung falscher Tatsachen wird allgemein als Betrug bezeichnet.

 

  • BOTOX ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und darf nur von Ärzten angewandt werden. Einige Heilpraktiker behaupten, dass Ärzte BOTOX verordnet hätten und sie es nur auf Anweisung der Ärzte injizieren. Aber: Heilpraktiker sind selbständig und Ärzte ebenfalls - eine derartige Zusammenarbeit ist verboten. FAZIT: Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente in den Verkehr bringen, nicht anwenden und nicht an Patienten abgeben.
  • In einigen Kosmetikstudios werden Faltenunterspritzungen angeboten, welche von umherreisenden Heilpraktikern dann in diesen Kosmetikstudios durchgeführt werden. Derartige Behandlungen sind ungesetzlich, da die Tätigkeit eines Heilpraktikers nicht durch "Umherziehen" ausgeübt werden darf. (Vgl. Heilpraktikergesetz). Das Gleiche gilt auch für Ärzte - auch diese dürfen ihre ärztliche Tätigkeit nicht durch "Umherziehen" ausüben.
  • Kosmetikerinnen, welche invasive oder minimal-invasive Behandlungen, wie z.B. Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anbieten, handeln ungesetzlich.
  • Ärzte dürfen - ebenso wie Rechtsanwälte - kostenlose Beratungen nicht anbieten und nicht durchführen. Derartige Angebote sind dementsprechend als unseriös einzustufen.
  • Sog. BOTOX-Parties sind illegal und unseriös.
  • Extrem misstrauisch und zurückhaltend sollte man sein, wenn der behandelnde Arzt Ihnen die Behandlung in seiner eigenen Wohnung anbietet. Seriöse Ärzte führen derartige Behandlungen in ihrer ärztlichen Praxis durch, jedoch nicht in ihrer eigenen Wohnung oder im Wohn- oder Schlafzimmer ...