Die Erlaubnis zu qualifizierten Faltenbehandlungen mit Faltenunterspritzung erhält man in der Schweiz in der Regel durch eine Genehmigung der zuständigen Behörden.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt aufgeführt:
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
Merkblatt: Injizierbare Produkte zur Faltenbehandlung in Kosmetikstudios
Zur Faltenunterspritzung sind ausschliesslich Ärzte berechtigt.
Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen durchführen.
Die Realität sieht unverständlicherweise aber anders aus. Zuweilen geben Kosmetikerinnen an, dass sie die Faltenunterspritzungen in Zusammenarbeit mit Ärzten durchführen und zertifiziert seien. Anzumerken ist hier, dass derartige Zertifikate rechtlich absolut wertlos sind und keineswegs die Berechtigung zu Faltenunterspritzungen beinhalten. Derartige Zusammenarbeiten sind aber auch nicht erlaubt, da nach der Gesetzeslage die Unterspritzung mit Medizinprodukten, welche länger als 30 Tage im Gewebe nachweisbar sind, Kosmetikerinnen komplett verboten ist. Es gibt Juristen, welche eine derartige Tätigkeit als Betrug und vorsätzliche Körperverletzung mit Androhung einer Gefängnisstrafe bewerten.
Neben dieser juristisch klar definierten ungesetzlichen Tätigkeit treten aber leider auch noch medizinische Probleme auf. Kosmetikerinnen haben keine ärztliche Ausbildung, kein Studium und sind absolut nicht in der Lage, die Tragweite ihrer verbotenen Tätigkeit aus ärztlicher Betrachtungsweise zu bewerten. Viele Ärzte sind entsetzt, wenn die von Kosmetikerinnen verunstalteten Patientinnen ihr Leid weinend klagen und bei ihnen dann Hilfe suchen. Entzündungen, Granulome, Hämatome, Monate andauernde und auch bleibende Schwellungen sind offensichtlich für die Kosmetikerinnen kein Grund, ihre Tätigkeiten mit vorsätzlichen Körperverletzungen zu beenden. Hier wäre es im Interesse der Gesundheit der Patienten hilfreich, wenn Staatsanwälte diese ungesetzlichen Handlungen beenden würden.
Mit vergleichbarer Dreistigkeit versuchen z.B. Heilpraktiker verschreibungspflichtige Medikamente, wie z.B. Botulinumtoxin (BOTOX) den Patienten zu verabreichen. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen ausschliesslich von Ärzten verordnet und angewandt werden (Arztvorbehalt).
Fazit:
Wenn Ihnen Ihre eigene Gesundheit wichtig ist, dann lassen Sie niemals Faltenunterspritzungen und BOTOX-Behandlungen von selbst ernannten Experten, Kosmetikerinnen, Scharlatanen, Heilpraktikern, Quacksalbern und sonstigen Kurpfuschern durchführen.
Im Internet finden Sie hinreichend viele spezialisierte Ärzte, welche Ihnen sichere Medizinprodukte und qualifizierte minimal-invasive ästhetische Behandlungen ohne Operation anbieten. Lassen Sie sich von medical-smoothcare beraten und ggf. anschliessend behandeln.