Kosmetikerin Faltenunterspritzung verboten

Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen durchführen

Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen durchführen

 

Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz gesetztlich geregelt, wer Faltenunterspritzungen durchführen darf - und wer nicht.

Faltenunterspritzungen werden derzeit mit modernen Fillern, wie z.B. Hyaluronsäure oder RADIESSE durchgeführt. Diese Filler sind körperidentisch und werden nach mehreren Monaten in natürlicher Weise wieder abgebaut.

Kosmetikerinnen ist es gesetzlich verboten, Faltenunterspritzungen mit derartigen Produkten durchzuführen.

Zuweilen versuchen Kosmetikerinnen vorzutäuschen, dass sie mit Ärzten zusammenarbeiten und daher ihre Behandlungen sicher seien. Die Realität sieht anders aus und der Gesetzgeber hat eine Zusammenarbeit, wie es die Kosmetikerinnen gerne darstellen, überhaupt nicht zugelassen.

Seriöse Ärzte und Ärzteverbände warnen aus gutem Grund eindringlich vor Faltenunterspritzungen durch Kosmetikerinnen.

Faltenunterspritzungen sind keine kosmetische Tätigkeit.

Minimal-invasive Behandlungen einschliesslich Faltenunterspritzungen erfordern ärztliches Wissen, langjährige Erfahrung und Spezialisierung. Dieses Wissen und die notwendige Erfahrung kann man unmöglich an einem Wochenendkurs mit wertloser Zertifizierung erwerben.

Sollten Ihnen selbst ernannte Experten, Scharlatane, Quacksalber und dgl. vorgaukeln, dass sie zu Faltenunterspritzungen befähigt seien und dazu die Erlaubnis haben, dann können Sie davon ausgehen, dass eine unseriöse Behandlung jenseits der gesetzlichen Bestimmungen geplant ist und Sie bei derartigen Behandlungen Ihre Gesundheit gefährden.

Im Internet finden Sie hinreichend viele spezialisierte Ärzte, welche Ihnen Faltenunterspritzungen anbieten, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden.

medical-smoothcare führt seit vielen Jahren minimal-invasive professionelle ärztliche Faltenbehandlungen, Faltenunterspritzungen und Gesichtsmodellierungen ohne Operation spezialisiert, qualifiziert und kompetent durch.

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Kosmetikerin Faltenunterspritzung gesetzlich verboten   =>  OLG-Urteil