BOTOX - Anwendung nur durch Ärzte erlaubt

 

BOTOX ist ein verschreibungspflichtiges Medikament!


Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen dem Arztvorbehalt und dürfen daher nur von Ärzten verschrieben, abgegeben, in den Verkehr gebracht und angewendet werden.

 

Heilpraktiker sind keine Ärzte!

 

Heilpraktiker dürfen daher kein BOTOX anwenden, anbieten, in den Verkehr bringen oder Patienten mit BOTOX behandeln.

 

Botulinum ist ein hochwirksames Medikament. Bereits in geringen Mengen wird durch Botulinum ein für die Muskelkontraktion benötigter Botenstoff blockiert, so dass hierdurch die Reizübertragung vom Nerv zum Muskel dosisabhängig unterbrochen wird.

Botulinum für Anwendungen in der Ästhetischen Medizin ist herstellerseitig so zubereitet, dass eine exakte Dosierung geringer Mengen gezielt möglich ist mit dosisgesteuerten Wirkungen im Zielort. Bei korrekter Anwendung durch qualifizierte Ärzte sind somit unerwünschte Wirkungen nahezu ausgeschlossen.

Aufgrund des Wirkungsprinzips von Botulinum können Muskeln gezielt entspannt werden. Insbesondere die Faltenbehandlung mit Botulinum ist allgemein bekannt.

Durch ständiges Kontrahieren der Gesichtsmuskeln entstehen über Jahre Falten. Mit Botulinum können mimische Falten des Gesichts deutlich sichtbar geglättet werden.

Im Zusammenhang der Faltenbehandlungen mit Botulinum hatten einige Patienten festgestellt, dass als Nebeneffekt ihre Migränebeschwerden abgeklungen waren. Inzwischen ist Botulinum ein anerkanntes und zur Migräne-Therapie zugelassenes Medikament.

Botulinum ist ausserdem ideal geeignet zur Behandlung einer Hyperhidrose. Insbesondere massive Schweissproduktion im Achselbereich lässt sich mit gezielten Botulinum-Injektionen sehr gut behandeln.