Aufklärung und Einwilligung in minimal-invasive Behandlungen ohne OP

Minimal-invasive Behandlungen ohne Operation sind in der Ästhetischen Medizin als besonders schonende Verfahren bekannt. Minimal-invasiv ist dennoch invasiv, allerdings nur geringfügig, also minimal. In der Regel erfolgen diese Behandlungen durch gezielte Applikation von Wirksubstanzen, wie z.B. BOTOX als Medikament und Hyaluronsäure als Füllsubstanz ("Filler") in ausgewählte Regionen. Diese Applikationen werden durch Injektionen mit sehr dünnen Nadeln durchgeführt und sind daher "minimal-invasiv".

Derartige Behandlungen sind aber nur mit Einwilligung des jeweiligen Patienten möglich. Eine Einwilligung kann von dem Patienten ausdrücklich oder konkludent, also prinzipiell durch schlüssiges Verhalten, abgegeben werden. Die Einwilligung erfolgt in der Regel schriftlich. Der Wille des Patienten gilt hier als Gesetz.

Normalerweise erwartet man, dass das Wohl des Patienten im Vordergrund steht. Allerdings gibt es insbesondere bei sog. "Schönheitsoperationen" Abweichungen, wenn der Patientenwille den ärztlichen Maßstäben am Wohl nicht mehr entspricht. Dem Selbstbestimmungsrecht und der autonomen Entscheidungsfreiheit des Patienten gebührt Vorrang, sich auch gegen medizinischen Rat, also gegen die medizinische Auffassung des Arztes, zu entscheiden. Ein Beispiel sei hier die zunehmende Schamlippenverkleinerung, welche oft aus reinen idealisierten Schönheitsempfindungen ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt wird.

Um den Patienten die notwendigen Entscheidungskriterien zu vermitteln, erfolgt vor einer Einwilligung in eine Behandlung eine Aufklärung, idealerweise im Dialog, um ggf. notwendige Fragen ausführlich erörtern zu können.

Durch die ärztliche Aufklärung wird - unter Einbeziehung der Sichtweise und Kenntnisse des Patienten - die erforderliche Entscheidungsgrundlage geschaffen, eine Abwägung der Gründe vorzunehmen, die für oder gegen einen Eingriff unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände und deren Verlauf sprechen. Der Patient muss sich nach seinem individuellen Erwartungshorizont neben den Erfolgschancen auch über Fehlschläge und Risiken im Klaren sein.

Um den Patienten das Resultat einer Behandlung mit sichtbaren Verjüngungseffekten zeigen zu können, werden in der Regel vor und nach der Behandlung Fotos angefertigt. Diese Fotos werden nur Ihnen als Patient gezeigt, es sei denn, Sie haben eine Genehmigung zum Zeigen und Veröffentlichen der Bilder (vgl. Beispiel) schriftlich (mit Widerrufsrecht) erteilt.

Ohne Ihre schriftliche Einwilligung werden die von Ihnen angefertigten Fotos niemandem gezeigt.