Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin sind verschreibungspflichtige Medikamente und dürfen daher nur von Ärzten verschrieben und angewendet werden

BOTULINUM vom Schwarzmarkt: unsichere Qualität!

BOTOX ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und darf daher nur von Ärzten verschrieben und angewendet werden

Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin A unterliegen als verschreibungspflichtige Medikamente dem Arztvorbehalt. Sog. "Nichtärzte", wie z.B. Heilpraktiker, dürfen diese Arzneien nicht anwenden und nicht in den Verkehr bringen. Ärzte und Apotheker, welche verschreibungspflichtige Arzneien an Heilpraktiker weiterreichen, damit diese die Medikamente dann an Patienten anwenden, können mit massiven juristischen Problemen rechnen bis hin zum Entzug der Approbation. Heilpraktiker müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen sowie der Rücknahme der Heilpraktiker-Erlaubnis.

 

Verantwortungsvolle Apotheker und seriöse Ärzte werden daher niemals verschreibungspflichtige Arzneien über Heilpraktiker in den Verkehr bringen.

Dennoch bieten einige Heilpraktiker Behandlungen mit BOTULINUMTOXIN (BOTOX) an. In diesen Fällen ist die Frage berechtigt, woher denn überhaupt diese Medikamente kommen. Im Internet ist es offensichtlich möglich, nahezu alle Produkte über den Schwarzmarkt zu beziehen. Um BOTULINUM für medizinische Anwendungen herzustellen, sind die aufwändigsten Produktionsverfahren erforderlich. Es ist bekannt, dass Botulinumtoxin auch in Asien hergestellt wird, allerdings auch unter Umgehung der in Europa und den USA vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen. Über den Schwarzmarkt bezogenes BOTULINUM ist aus guten Gründen bei uns nicht zugelassen und darf auf keinen Fall bei Menschen eingesetzt werden.

Woher beziehen dann Heilpraktiker BOTULINUM, wenn sie es weder von Ärzten noch von Apothekern bekommen können? Das ist eine - möglicherweise auch für Staatsanwälte - interessante Frage.