Häufig bieten Kosmetikerinnen in ihren Studios Behandlungen an, welche sie selber nicht durchführen können oder dürfen. So werden zuweilen Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure oder auch BOTOX-Behandlungen angeboten. Um den Schein der Legalität zu wahren, wird dann angegeben, dass ein Arzt zur Behandlung in das Kosmetikstudio kommen werde, um die zu einem bestimmten Zeitpunkt einbestellten Kunden dann mit Hyaluronsäure-Unterspritzungen oder BOTOX zu versorgen.
Derartige Tätigkeiten sind gesetzlich verboten. Einerseits dürfen Ärzte ihre Tätigkeit nicht durch Umherziehen ausüben. Daher ist niedergelassenen Ärzten von den Behörden vorgeschrieben, dass sie ihre ärztliche Tätigkeit in ihrer eigenen Praxis ausüben müssen. Einer der Gründe ist auch die vorgeschriebene Überwachung und Einhaltung der Hygiene, welches in einem Kosmetikstudio nicht möglich ist. Des Weiteren ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht vorgeschrieben. Dieses ist in einem Kosmetikstudio nicht möglich.
Fazit:
Ärzten ist die ärztliche Tätigkeit, einschliesslich Faltenunterspritzungen und BOTOX-Behandlungen, in Kosmetikstudios gesetzlich untersagt.
Diese Bestimmungen gelten auch für Heilpraktiker.